Gemeindewahl | Briefwahl-Antragsende

Für die Briefwahl wird eine Wahlkarte benötigt.
Diese kann am Gemeindeamt in der Heimatgemeinde beantragt werden. Dies muss spätestens am 7. März 2019 während der Amtsstunden, also noch drei Tage vor der
Wahl, getan werden - Je früher, desto besser. Denn schließlich werden nur jene Stimmen gezählt, die vor Schließen der Wahllokale in der Gemeinde eingelangt sind.
Es kann nur persönlich die eigene Wahlkarte beantragt werden
Nur höchstpersönlich kann ein Antrag auf die Ausstellung einer Wahlkarte gestellt werden. Ausnahmen gibt es keine. Die Eltern zählen genauso wenig wie die Ehepartnerin. Selbst eine Vollmacht ist nicht wirksam.
Wie du deine Wahlkarte beantragen kannst
In vielen Gemeinden hast gibt es die Möglichkeit, bequem online unter wahlkartenantrag.at deinen Antrag zu stellen.
In jedem Fall kann die Wahlkarte beim Gemeindeamt direkt vor Ort, aber auch postalisch bzw. per E-Mail beantragt werden.
Telefonische Wahlkartenanträge sind nicht möglich!
Diese Daten müssen beim schriftlichen Antrag angegeben werden:
- Nachname & Vorname
- Geburtsdatum
- Hauptwohnsitzadresse
- Passnummer oder Kopie des Reisepasses
- Telefonnummer für etwaige Rückfragen
- Adresse, wohin die Wahlkarte geschickt werden soll.